Gaststättenerlaubnis

Wer eine Gaststätte, ein Hotel-Restaurant oder eine Hütte mit Ausschank pachtet, braucht je nach Bundesland eine Gaststättenerlaubnis – umgangssprachlich „Konzession“ – oder muss den Betrieb nur bei der Gemeinde anzeigen. Hier erfährst du, was gilt, welche Unterlagen du brauchst und wie du bei einer Übernahme ohne Unterbrechung weiterarbeiten kannst.

Bundesgesetz oder Landesgesetz?

Grundlage ist das Gaststättengesetz des Bundes von 1970. Seit der Föderalismusreform 2006 dürfen die Länder eigene Regeln erlassen, und mehrere haben das getan (DIHK).

  • Erlaubnispflicht: Nach dem Bundesgesetz braucht eine Erlaubnis, wer ein Gaststättengewerbe betreibt – ausgenommen ist unter anderem der Ausschank nur alkoholfreier Getränke (§ 2 GastG).
  • Anzeigepflicht: Einige Länder haben die Erlaubnis durch eine Anzeige ersetzt. In Niedersachsen gilt seit 2012 das Niedersächsische Gaststättengesetz mit reiner Anzeigepflicht; die Unterrichtung ist dort weggefallen (IHK Oldenburg). Auch das Brandenburgische Gaststättengesetz sieht eine Anzeigepflicht vor (BbgGastG § 2).

Welche Regel für dein Objekt gilt, erfährst du verbindlich beim Ordnungs- oder Gewerbeamt der Gemeinde. Frag dort nach, bevor du den Pachtvertrag unterschreibst.

Was du für die Erlaubnis brauchst

Wo eine Erlaubnis nötig ist, verlangen die Behörden typischerweise:

  • Antrag bei der Gemeinde, mit Angabe der Betriebsart (z. B. Hotel mit Restaurant, Schankwirtschaft)
  • Nachweis der Räume: Grundrisse, Pachtvertrag, bau- und brandschutzrechtliche Unterlagen
  • Persönliche Zuverlässigkeit: Führungszeugnis, Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, Bescheinigungen von Finanzamt und Gemeinde über Steuerschulden
  • Unterrichtungsnachweis der IHK über lebensmittelrechtliche Grundlagen
  • Gewerbeanmeldung

Zusätzlich brauchen alle Beschäftigten, die mit Lebensmitteln arbeiten, die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz beim Gesundheitsamt.

Die IHK-Unterrichtung

Die Unterrichtung ist eine Schulung – keine Prüfung – über Lebensmittelhygiene, Jugendschutz und andere Pflichten im Gaststättenbetrieb. Sie dauert in der Regel einen Tag und wird von den Industrie- und Handelskammern angeboten. Termine und Gebühren findest du bei deiner IHK.

Übernahme eines laufenden Betriebs

Die Erlaubnis ist an die Person und die Räume gebunden. Sie geht bei einer Übernahme nicht automatisch auf dich über. Damit der Betrieb nicht stillsteht, sieht das Bundesgesetz vor, dass dir die Behörde die Fortführung bis zur Entscheidung über deinen Antrag vorläufig gestatten kann (§ 11 GastG). Stelle den Antrag deshalb so früh wie möglich.

Tipp: Vereinbare im Pachtvertrag ein Rücktrittsrecht für den Fall, dass du die Erlaubnis nicht bekommst. Mehr: Pachtvertrag.

Zeitplan

WannWas
Vor VertragsschlussBeim Ordnungsamt klären, ob Erlaubnis oder Anzeige gilt und welche Auflagen bestehen
Direkt nach VertragsschlussUnterlagen beschaffen: Führungszeugnis, Registerauszug, Bescheinigungen
4–8 Wochen vor StartIHK-Unterrichtung besuchen (wo nötig), Antrag oder Anzeige einreichen
Vor EröffnungBelehrung nach Infektionsschutzgesetz für das Team, Gewerbeanmeldung

Die Bearbeitungszeiten unterscheiden sich stark zwischen Gemeinden. Plane großzügig.

Häufige Fragen

Was kostet eine Gaststättenerlaubnis?

Die Gebühren legt die Gemeinde fest. Sie hängen vom Bundesland, der Betriebsart und dem Aufwand ab. Frag beim Ordnungsamt nach dem konkreten Betrag.

Brauche ich eine Erlaubnis, wenn ich keinen Alkohol ausschenke?

Nach dem Bundesgesetz in der Regel nicht. In Ländern mit Anzeigepflicht kann aber auch dann eine Anzeige nötig sein – in Niedersachsen zum Beispiel auch für Speisen und alkoholfreie Getränke (Gemeinde Wardenburg).

Brauche ich für ein Hotel ohne Restaurant eine Erlaubnis?

Für reine Beherbergung gilt das Gaststättenrecht meist nicht. Sobald du Getränke oder Speisen an Gäste abgibst, kann es greifen. Kläre das mit der Gemeinde.

Diese Seite ist ein Überblick, keine Rechtsberatung. Verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Behörde.

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