Kiosk pachten

Ein Kiosk, eine Strandbar oder ein Imbiss sind der kleinste Einstieg in die Gastronomie. Die Pacht ist überschaubar, die Arbeit nicht: lange Öffnungszeiten, Wetterabhängigkeit und wenig Spielraum bei den Preisen.

Typische Kiosk-Pachten

ArtTypische VerpächterBesonderheit
Kiosk in Park oder FreibadGemeinden, BäderbetriebeOft per Ausschreibung, saisonal
Strand- oder SeekioskGemeinden, Campingplätze, private EigentümerStark wetterabhängig
Kiosk an SportanlagenVereine, GemeindenUmsatz an Spieltagen
StadtkioskPrivate EigentümerGanzjährig, Getränke und Zeitschriften

Worauf du achten musst

  • Umsatz pro Tag und Saison: Lass dir Zahlen der Vorjahre zeigen, getrennt nach Wochentagen und Wetter.
  • Pachtmodell: Bei Saisonbetrieb ist eine Umsatzpacht fairer als eine hohe Festpacht.
  • Auflagen: Öffnungszeiten, Sortiment, Lärm und Müll regeln Verpächter oft genau.
  • Erlaubnis: Für Ausschank alkoholischer Getränke gelten die Regeln des Bundeslandes. Mehr: Gaststättenerlaubnis
  • Technik: Strom, Wasser, Kühlung, Lager – was ist vorhanden, was musst du anschaffen?

Weiterlesen: Restaurant & Gaststätte pachten · Pachtzins

Ausschreibungen: So bewirbst du dich bei Gemeinde oder Bäderbetrieb

Öffentliche Kioske in Parks, Freibädern oder an Badestellen werden oft ausgeschrieben, statt einfach weitergegeben. Wer gewinnt, hat selten das höchste Pachtgebot allein, sondern das überzeugendste Gesamtpaket. Lies die Ausschreibung vollständig und beantworte jeden Punkt, auch wenn er dir nebensächlich vorkommt.

Was in eine gute Bewerbung gehört:

  • Ein kurzes Konzept: Sortiment, Preisniveau, Zielgruppe und warum es zum Ort passt.
  • Verbindliche Öffnungszeiten, auch für schwache Tage und schlechtes Wetter. Gemeinden achten darauf, dass der Kiosk verlässlich offen ist.
  • Deine Erfahrung in Gastronomie oder Verkauf, mit Nachweisen, soweit vorhanden.
  • Eine einfache Kalkulation, die zeigt, dass du die Pacht auch in einer verregneten Saison zahlen kannst.
  • Angaben zu Personal, Sauberkeit, Müll und Umgang mit Lärm. Das sind die Themen, über die sich Anwohner und Badegäste beschweren.
  • Alle verlangten Unterlagen vollständig und fristgerecht. Unvollständige Bewerbungen fallen oft schon formal heraus.

Achte auf die Laufzeit. Ein Vertrag über eine einzige Saison lässt dir kaum Zeit, Investitionen zurückzuverdienen. Frag nach, ob eine Verlängerung möglich ist und was mit deinen Einbauten passiert, wenn die Fläche neu vergeben wird.

Hygiene und Lebensmittelrecht

Auch wer nur Eis, Getränke und abgepackte Snacks verkauft, ist Lebensmittelunternehmer. Drei Punkte musst du vor dem ersten Verkaufstag erledigt haben.

Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz

Wer mit offenen Lebensmitteln arbeitet, braucht eine Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt oder einen beauftragten Arzt. Sie darf bei Arbeitsbeginn höchstens drei Monate zurückliegen und gilt für Arbeitgeber wie Beschäftigte. Danach musst du dein Personal alle zwei Jahre selbst belehren und das dokumentieren (IHK Berlin). Plane das für Saisonkräfte rechtzeitig ein.

Registrierung als Lebensmittelbetrieb

Lebensmittelunternehmen müssen bei der zuständigen Lebensmittelüberwachung registriert sein. Rechtsgrundlage ist die EU-Verordnung 852/2004. Wer bereits eine aktuelle Gewerbeanmeldung als Lebensmittelunternehmen hat, ist in manchen Städten schon erfasst (Stadt München). Frag bei deiner Behörde nach, wie es vor Ort läuft.

Eigenkontrollen nach HACCP

Du musst Gefahren im Umgang mit Lebensmitteln erkennen, kritische Punkte überwachen und das dokumentieren, etwa mit Temperaturlisten für Kühlgeräte und Reinigungsplänen. Art und Umfang sind nicht starr vorgegeben, die Unterlagen müssen aber zu deinem Betrieb passen und bei Kontrollen vorliegen (IHK Bochum). Für einen kleinen Kiosk reicht meist ein schlankes, aber gelebtes System.

Gewerbe, Steuern und Kasse

Das Gewerbe musst du spätestens mit Beginn der Tätigkeit anmelden. Das Gewerbeamt gibt die Anmeldung an das Finanzamt weiter, den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung reichst du innerhalb eines Monats nach Eröffnung ein (IHK Schleswig-Holstein).

Bei der Kasse gilt derzeit:

  • Nutzt du ein elektronisches Kassensystem, braucht es eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) (IHK Coburg).
  • Neu angeschaffte, gemietete oder geleaste Kassen musst du innerhalb eines Monats über Mein ELSTER beim Finanzamt melden, ebenso die Außerbetriebnahme (ZDH zum BMF-Schreiben).
  • Wer elektronisch kassiert, muss derzeit einen Beleg ausgeben, auf Papier oder elektronisch (beck-aktuell).
  • Übernimmst du die Kasse des Vorpächters, kläre, ob sie gemeldet ist, ob die TSE gültig ist und wie die Daten getrennt werden.

Es kommt Bewegung in das Thema: Das Bundeskabinett hat am 23.09.2026 den Entwurf eines Zweiten Kassengesetzes beschlossen. Danach soll ab 2028 eine Kassenpflicht für Betriebe mit mehr als 100.000 € Jahresumsatz gelten, für Verkaufsstände und mobile Händler sind Ausnahmen geplant (Der Betrieb). Der Bundestag muss noch zustimmen. Welche Regeln für deinen Kiosk konkret gelten, klärst du am besten mit einem Steuerberater.

Personal: Minijob oder kurzfristige Aushilfe

Allein schaffst du lange Saisontage kaum. Für Aushilfen gibt es zwei gängige Modelle:

ModellGrenzen 2026Zu beachten
Minijobbis 603 € im Monat, bei Mindestlohn 13,90 € etwa zehn WochenstundenFür 2027 sind 633 € und 14,60 € Mindestlohn geplant (DRV)
Kurzfristige Beschäftigunghöchstens drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr, keine VerdienstgrenzeDarf nicht berufsmäßig ausgeübt werden, Anmeldung bei der Minijob-Zentrale (Minijob-Zentrale)

Gerade für eine Saison von Mai bis September passt die kurzfristige Beschäftigung oft gut. Vorbeschäftigungen im selben Jahr werden aber mitgezählt. Frag deshalb bei der Einstellung nach und lass dir das schriftlich bestätigen.

Rechenbeispiel: Saisonkiosk am See

Das Beispiel arbeitet mit angenommenen, runden Zahlen und zeigt, wie empfindlich ein Saisonkiosk auf Wetter reagiert. Werte netto und vereinfacht.

Beispiel mit angenommenen Zahlen: 120 Öffnungstage von Mai bis September, im Schnitt 400 € Umsatz pro Tag, 35 % Wareneinsatz, 12 % Umsatzpacht.

Position (Beispiel)Normale SaisonVerregnete Saison (–20 % Umsatz)
Umsatz48.000 €38.400 €
Wareneinsatz (35 %)– 16.800 €– 13.440 €
Umsatzpacht (12 %)– 5.760 €– 4.608 €
Aushilfen inklusive Abgaben– 10.500 €– 10.500 €
Strom, Wasser, Versicherung, Kasse, Verpackung– 5.000 €– 5.000 €
Bleibt vor Steuern und Vorsorge9.940 €4.852 €

Stehst du an 120 Tagen je elf Stunden selbst im Kiosk, sind das 1.320 Stunden. In der normalen Saison bleiben damit etwa 7,50 € pro Stunde, in der verregneten knapp 3,70 €. Personal und Nebenkosten sinken bei schlechtem Wetter kaum mit. Prüf deshalb, ob du Aushilfen flexibel einsetzen kannst und was du im Winter verdienst. Eigene Zahlen kannst du im Pachtrechner testen, mehr zur Gesamtrechnung findest du unter Wirtschaftlichkeit.

Häufige Fragen

Brauche ich für einen Kiosk eine Registrierkasse mit TSE?

Eine allgemeine Kassenpflicht gibt es derzeit nicht. Nutzt du aber eine elektronische Kasse, braucht sie eine zertifizierte TSE und muss innerhalb eines Monats beim Finanzamt gemeldet werden (ZDH zum BMF-Schreiben). Ab 2028 soll nach einem Kabinettsentwurf eine Kassenpflicht ab 100.000 € Jahresumsatz kommen. Lass dich von einem Steuerberater beraten.

Brauche ich als Pächter selbst eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz?

Ja, wenn du selbst mit offenen Lebensmitteln arbeitest. Die Erstbelehrung gilt für Arbeitgeber und Beschäftigte gleichermaßen und darf bei Arbeitsbeginn höchstens drei Monate alt sein (IHK Berlin).

Was mache ich, wenn der Pachtvertrag nur für eine Saison läuft?

Investiere dann nur so viel, wie du in dieser einen Saison sicher zurückverdienst, und verhandle über eine Verlängerungsoption. Regle schriftlich, was mit deinen Einbauten und Geräten passiert, wenn du nicht verlängert wirst. Bei Unklarheiten im Vertrag hilft ein Anwalt, mehr dazu unter Pachtvertrag.

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